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ARD-Fernsehspiel „Terror“: Ein Experiment

19. Oktober 2016

Art. 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

ARD-Film-Terror

Selten hat ein Fernsehfilm für so viel Gesprächsstoff gesorgt, wie „Terror“ am Montag im Ersten. Es geht um folgenden fiktiven Fall: Ein Passagierflug mit 164 Menschen an Bord wird entführt und soll offensichtlich in die mit 70.000 Menschen voll besetzte Münchener Allianz-Arena gelenkt werden. Der Kampfpilot Lars Koch schießt im vermeintlich letzten Moment eigenmächtig das Passagierflugzeug ohne Befehl ab, um so die 70.000 im Stadion zu retten. Nun wird er des 164-fachen Mordes angeklagt. Am Ende der fiktiven Gerichtsverhandlung können die Fernsehzuschauer entscheiden, ob er freizusprechen oder zu verurteilen ist. Sie taten es: 87% entschieden sich für einen Freispruch.

Ja und?

„Wenn ich 70.000 im Stadion retten kann, dann muss ich doch den vorzeitigen Tod von 164 Menschen im Flugzeug in Kauf nehmen – zumal diese Menschen beim Absturz so wie so ums Leben kommen würden.“

So einfach ist das nicht

Genau das hat das deutsche Luftsicherheitsgesetz 2005 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 zugelassen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2006, dass dieser Passus gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Grundrecht auf Leben (Art. 2 GG) verstößt und deshalb verfassungswidrig und nichtig ist. Mit anderen Worten: Leben dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden. Das ist grob die Rechtslage in Deutschland.

Der Fernsehfilm – das Experiment

Ich habe mich im vollen Bewusstsein der Rechtslage an diesem Experiment – und nichts anderes ist es für mich – beteiligt. Schnell wurde mir klar, dass ich in solch einem Fall weder Angeklagter noch Richter sein möchte. Mir war auch klar, dass meine Entscheidung eher emotional begründet sein würde, ad hoc gefällt, und ich nach reiflichen Überlegungen zu einer anderen kommen könnte. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin hätte ich für „Verurteilung“ gestimmt – und wusste bereits, dass mich der Verteidiger würde umstimmen können. So war es auch:

Tweet-Meier - Terror - Ihr Urteil

Die Reaktionen

Ludger Fittkau titelt auf deutschlandfunk.de von einem „fragwürdigen Experiment“, man habe „dem Publikum schlichtweg zu viel zugemutet“ und dass deren Entscheidung „gegen den Geist der Verfassung verstoße schwer verdaulich sei“. Heribert Prantl nannte den Film in der SZ „Terror als Populisten-Porno“ und meinte, dass die Zuschauer „dazu verleitet wurden, die Menschenwürde zu verraten“. Es gibt noch viele Kommentare mehr, meist mit dem gleichen Tenor. Oder der Sachverhalt wurde um ein „was wäre wenn …“ bzw. „warum haben nicht …“ erweitert. Und sicherlich mag man auch darüber reden, ob die Anklage nicht eher auf Totschlag statt auf Mord lauten müsste. Aber geht es darum? Was will Ferdinand von Schirach mit seinem nun verfilmten Theaterstück erreichen? Ich habe ihn nicht gefragt, ich weiß es nicht.

Meine Interpretation – mein Denkansatz

Von Schirach ist nicht nur Schriftsteller, sondern auch Jurist. Für mich wirft er mit seinem Stück eine Frage auf, die eben nicht geklärt ist. Trotz des BVerfG-Urteils – oder gerade deswegen. Das BVerfG hat zwar die entsprechende Passage im Luftsicherungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, aber explizit darauf hingewiesen, dass damit nicht entschieden sei, „wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären.“ Das BVerfG hat offen gelassen, wie ein solcher Fall in einem Strafverfahren zu beurteilen wäre. Und genau darum geht es m. E. in dem Film „Terror“.

Um verurteilt zu werden, muss der Pilot Lars Koch im strafrechtlichen Sinne rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie im Widerspruch zur Rechtsordnung steht und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein schuldhaftes Handeln ist das persönliche Dafürkönnen für ein begangenes Unrecht ohne Entschuldigungsgrund. Deshalb ist für mich am Ende des Films die Frage „Freispruch“ oder „Verurteilung“ richtig. Die Frage nach dem Strafmaß ist erst dann zu stellen, wenn Lars Koch „schuldig“ gesprochen wird. Dann ist wegen der Bemessung der Strafe auch von Bedeutung, ob die Anklage Mord oder Totschlag lautet – vorher nicht.

Es gibt verschiedene Rechtfertigung- und Schuldausschließungsgründe, die hier aber zu vernachlässigen sind. Im Film wurde als vielleicht einzige realistische Begründung des Freispruchs der „übergesetzliche entschuldigende Notstand“ genannt. Unter Juristen wird strittig diskutiert, ob der im absoluten Extremfall die Schuld der handelnden Person entfallen lässt oder gar unter die Auslegung des rechtfertigen Notstandes fällt. Auf diese Diskussion verweist das BVerfG. Ein Urteil zu dieser Frage im Falle eines Flugzeugabschusses gibt es in Deutschland nicht. Die 87% Freispruch-Zuschauer haben für mich gerade nicht gegen das BVerfG gestimmt, sondern einen noch nie dagewesenen Fall beurteilt.

Menschenwürde – unser ethisches Grundprinzip

Die Menschenwürde ist kein Naturgesetz, sondern ein von uns Menschen erfundener und definierter Begriff. Wir verstehen darunter, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Unterscheidungsmerkmalen, denselben Wert haben und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen steht. Die Menschenwürde ist unser ethisches Grundprinzip. Die Kardinal-Frage im Film – das beinhaltet „Freispruch“ oder „Verurteilung“ – ist, ob im Extremfall als Ultima ratio von diesem Grundprinzip abgewichen werden darf. Die Frage ist, ob ich ein kleineres Übel wählen darf, um ein größeres zu verhindern. Auch das ist für mich eine Frage der Ethik – oder anders ausgedrückt, der Moralphilosophie. Albert Schweitzer soll gesagt haben: „Ethik ist ins Grenzenlose erweiterte Verantwortung für alles was lebt.“ Genau. Für alles. Oder, um bei der Menschenwürde zu bleiben, für alle Menschen.

  • Wenn ich (als Staat) aber dieser Verantwortung gegenüber allen Menschen nicht gerecht werden kann, darf ich dann abwägen?
  • Oder muss ich (als Staat) sogar abwägen, um meiner Verantwortung gegenüber den 70.000 Menschen im Stadion gerecht zu werden?
  • Oder muss ich (als Staat) sie um eines Prinzips willen opfern?
  • Oder muss Lars Koch als letztes Glied der Befehlskette Schuld auf sich nehmen, will er die 70.000 Menschen in der Allianz-Arena retten?
  • Und welche „Schuld“ lädt Lars Koch auf sich, würde er die Maschine sehenden Auges in das Stadion stürzen lassen?

Fragen!

Der finale Rettungsschuss

Ich habe mich für die Abwägung und das kleinere Übel entschieden und bleibe nach reiflichen Überlegungen weiter bei meiner Meinung von Montagabend. Ich sehe in diesem fiktiven Fall gewisse Parallelen zum „finalen Rettungsschuss“, der nach den Polizeigesetzen der Bundesländer zulässig ist: Als finaler Rettungsschuss wird der gezielt tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe als Ultima ratio Gefahren für das Leben von Dritten abzuwenden. Ich weiß, der Unterschied zum hier diskutierten Fall besteht darin, dass in dem abgeschossenen Flugzeug, bis auf die Entführer, unschuldige Menschen sitzen, die mit der Abschuss-Entscheidung per Definition zu „Objekten“ gemacht werden. Das entspricht nicht der Menschenwürde, das Leben der vermeintlich todgeweihten Insassen darf nicht verkürzt werden, das ist verfassungswidrig – so sagt es das BVerfG. Doch Lars Koch weiß, das wir gleich nicht mehr über Menschen und deren Würde oder über Objekte reden, sondern über Leichen. Und zwar über zigtausend Leichen, und nicht über 164, die ein paar Minuten mehr Lebenszeit hätten, würde er nicht schießen. Was sagt der gesunde Menschenverstand? Und ich möchte kein Lars Koch bei der Bundeswehr sein!

ES IST NUR EIN FIKTIVER FILM – ICH HOFFE, ER WIRD NIE REALITÄT!

Nr. 454

12 Kommentare leave one →
  1. 19. Oktober 2016 17:48

    Sagte ich gestern bereits auf einem anderen Blog.
    Von Recht kann beim gezielten Tod von Menschen nicht gesprochen werden.

    Gefällt 1 Person

    • 20. Oktober 2016 09:08

      Moin.
      Ich stimme dir in so weit zu, dass in diesem fiktiven Fall – der hoffentlich nie eintreten mag – nur von „Schuld“ gesprochen werden kann. In jedem Fall von „moralischer Schuld“, egal wie sich der Pilot verhält. Die Theologin Petra Bahr hat das so ausgedrückt: „In dieser Situation gibt es nur falsch und falscher.“ Aber welches Szenario „falsch“ und welches „falscher“ ist, hat sie offen gelassen. Auch ihr Satz „Der Pilot ist schuldig und hat damit Menschen gerettet“ sagt nicht, ob damit eine „Schuld“ „nur“ im moralischen oder auch im rechtlichen Sinne gemeint ist.
      Wie gesagt, ich hoffe, dass das nie entschieden werden muss. Allerdings werden so lange die Soldaten mit ihrem Gewissen allein gelassen.
      Grüße von der Ostsee

      Gefällt 1 Person

  2. Albert permalink
    19. Oktober 2016 19:43

    Guten Abend.
    Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass das Luftsicherheitsgesetz in der Form verfassungswidrig ist, wo es um den Abschuss eines Flugzeuges geht, wie ihn dieser fiktive Fall beschreibt. Ohne wenn und aber.

    Wer also so einen Abschuss anordnet, der handelt rechtswidrig. Punkt.

    Es gehört zum Grundkonsens in unserem (einem) Rechtsstaat, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu befolgen, selbst wenn man anderer Meinung ist und sie inhaltlich nicht teilt. Anders geht es nicht in einem Rechtsstaat, sonst haben wir Anarchie.

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz im ersten Artikel unserer Verfassung und die Folge, dass der Staat Menschen nicht zu Objekten machen darf, hat für mich nach den Zeiten der Barbarei des Nationalsozialismus den allerhöchsten Stellenwert überhaupt. Das ist für mich nicht irgendein Prinzip, sondern als Grundprinzip zeitlos und über jeder Staatsform stehend.

    Darum bin ich für die Verurteilung des Piloten. Wie auch immer. Und ein Soldat, und sei er Pilot der Luftwaffe, hat für mich nichts bei der Bundeswehr zu suchen, wenn er nicht in der Lage ist, im Sinne unserer Verfassung, dem Grundgesetz, zu handeln.

    Albert’s Meinung dazu!

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    • 20. Oktober 2016 09:42

      Moin.
      Selbstverständlich respektiere ich „Alberts Meinung“.
      In den vielen Artikeln, die den gleichen Tenor haben, Art. 1 GG sei unumstößlich und steht über allem, habe ich nirgends die zweifelsfrei Aussage gelesen: „Ja, Lars Koch hätte zusehen müssen, wie das Flugzeug in die mit 70.000 Menschen besetzte Allianz-Arena stürzt.“ Da wurde – wie auch hier – stets umschrieben, das klingt für mich so wie nach „ein bisschen schwanger“. Ein „bisschen schwanger“ gibt es aber nicht.
      Warum sagen Fittkau, Prantl, Albert u. a. nicht unzweideutig: „Um das Prinzip der Menschenwürde willen – Art. 1 GG – muss in dem Fall der Tot von zigtausend Menschen in Kauf genommen werden“?

      Zu „Wer also so einen Abschuss anordnet, der handelt rechtswidrig. … Es gehört zum Grundkonsens in unserem Rechtsstaat, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu befolgen ….“ Das ist zweifelsohne richtig und der Abschuss wurde auch nicht angeordnet. Soweit haben sich die Vorgesetzten des Piloten korrekt verhalten.
      Bleibt der Pilot. Und dazu hat das BVerfG, das ist selbstverständlich nachzulesen, gesagt: „Damit ist nicht entschieden, wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären.“ Das BVerfG hat also ausdrücklich NICHT gesagt, „das gilt auch für …“, sondern hat diese Frage offen gelassen. Das heißt, das BVerG hat NICHT entschieden, ob in einer solchen Situation einem vielleicht mit seinem Gewissen völlig überforderten Piloten ein Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund zugestanden werden kann. UND GENAU DARUM GEHT ES IN DEM FILM.

      Zu „Menschwürde als zeitloses Grundprinzip“: Die Väter unserer Verfassung haben 1949, mit den Eindrücken des Nazitums, das Grundgesetz verfasst. Die Frage darf doch erlaubt sein, ob sie mit dem Wissen von heute, „Terror als Krieg mit anderen Mitteln“, alles so aufgeschrieben hätten, wie sie es damals taten? Waren solche Szenarien wie dieser fiktive Film in ihren Köpfen? Muss es eine Demokratie nicht aushalten, wenn man im Laufe der sich veränderten Zeit darüber diskutiert? Oder darf man über alles reden, nur nicht über die Interpretation der Menschenwürde im Extremfall? Ich meine, doch, das darf man, mehr noch, das ist für mich ein existenzieller Bestandteil der Demokratie.

      Meiers Meinung dazu 😉

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  3. 19. Oktober 2016 20:30

    Ja, das musste man sich mehr oder weniger auch früher schon vorstellen. Töte ich einen Russen, wenn er meine Liebsten bedroht?

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    • 20. Oktober 2016 09:47

      Moin.
      Um bei deinem Satz zu bleiben: Nach Immanuel Kant müsstest du wohl den Russen gewähren lassen …. Wenn ich das, was Kant geschrieben hat, richtig verstanden haben. Aber Kant ist seit über 200 Jahren tot (glaube ich jedenfalls) und ich persönlich würde jeden „fürchterlich in den Arsch treten“, der „meine Liebsten“ bedroht. 😉
      Viele Grüße

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      • 20. Oktober 2016 18:49

        Ja, klar. Zum Glück bekam ich die Frage so konkret bisher nicht gestellt. Bei der Bundeswehr war ich stattdessen Sanitäter. Also trotzdem ein potentieller Täter.

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  4. 22. Oktober 2016 09:55

    Freispruch.

    Im Krieg und Terror werden immer eine Minderheit ihr Leben lassen müssen damit die Mehrzahl in Frieden leben können.

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    • 25. Oktober 2016 18:51

      Moin. Ja, das ist wohl so. Aber manch einer glaubt, dass Terror noch kein Krieg, jedenfalls scheuen sich viele, das Wort in dem Zusammenhang zu nutzen. Was ich einerseits auch verstehen kann, anderseits scheuen sich die Franzosen nach den Anschlägen nicht davor, sprechen vom „Krieg“, allen voran Präsident Hollande.
      Egal wie nun, ich finde Frieden besser ….
      Grüße von der Ostsee

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  5. 24. Oktober 2016 10:39

    Ich habe gedanklich Probleme mit eim Freispruch, weil der Pilot ohne gesetzliche Grundlage und ohne Befehlt gehandelt hat. Gedanklich, weil ich mich frage – und damit den fitkiven Fall erweitere – ob die Anklage nicht „Totschlag“ lauten müsste? Dann wäre meines Wissens bei einer Veurteilung auch eine „symbolische Strafe“ möglich, die es bei einer Mordanklage nicht gibt. Ich erinnere dabei an den „Fall Daschner“, der zwar wegen der Androhung von Folter schuldig gesprochen wurde, aber das Strafmaß war eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“.
    Zu den 87 % der Zuschauer, die für einen Freispruch votiert haben: Nachzulesen ist, dass es bei den Theateraufführungen des Stücks durchschnittlich 60 % sind. Das weist für mich darauf hin, dass im Theater ein anderes Klientel sitzt als in der Masse vor dem Fernseher.
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