Verblendung …
… heißt nicht nur der erste Band aus Stieg Larssons Millennium-Trilogie, oder ist eines der drei aus dem Buddhismus bekannten „Geistesgifte“, sondern ist für uns auch Alltag (* s. u.).
Zwei Geschichten, gestern und heute
Heute höre ich einem Pärchen zu. Ungewollt. Sie sitzen am Nebentisch und er spricht wiederholt von „Gugenau“. Ich kann nicht anders und spitze mein linkes Ohr: „Was die da in Gugenau gemacht häm, das war genau richtich – wir dürfe nich zulasse, dass türkische Politiker hier Wahlkampf mache.“ Ach so, Gaggenau meint er. Und nein, das dürfen „wir“ natürlich nicht zulassen – oder?
Gestern lese ich von einem Brandbrief des dänischen Verkehrsministers Olesen an seinen deutschen Kollegen Dobrindt, in dem er das Planungsverfahren für den Fehmarnbelt-Tunnel in Schleswig-Holstein kritisiert: „Die Verzögerungen lassen ernste Zweifel an den Fähigkeiten der Behörden aufkommen, den Staatsvertrag umzusetzen. Das hat das Potenzial, das gesamte Projekt zu gefährden.“ Ach so, wieder die „deutschen Behörden“ ….
Was haben die beiden Geschichten mit „Verblendung“ zu tun? Weil beide irren, in dem sie die Realität verkennen. Der eine genau so wie der andere. Emotional darf jeder von uns alles beurteilen wie er will. Nur zu, das steht jedem frei – „aber keiner deutschen Behörde!“ Egal was den Behörden-Mitarbeitern an Sympathien im Hinterkopf rum spuken mag, sie dürfen eine Entscheidung nicht beeinflussen. Das ist nicht anders als bei unseren Gerichten – alles andere wäre ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit. Gerade in dem Punkt sollten wir uns von Staaten, wie der heutigen Türkei, unterscheiden.
Learning by doing for Turks an others: In „Gugenau“ wurde die Veranstaltung nicht abgesagt, weil „wir“ dort keinen türkischen Wahlkampf haben wollen, sondern weil die angemietete Halle zu einem anderen als dem angemeldeten Zweck genutzt werden sollte und es dadurch ernste behördliche Sicherheitsbedenken gab. Das war eine Entscheidung der Behörden vor Ort nach Recht und Gesetz und nicht nach persönlichen Sympathien oder auf Anweisung von sonst wo her. Ansonsten gilt bei uns nach wie vor das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Listen and repeat: „Deutsche Behörden darf man nicht belügen und von deutsche Behörden wird alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!“
Learning by doing for danskere og andre: Liebe Dänen, lieber Minister Olesen. Ihr Dänen wollt unbedingt den Tunnel bauen – und ich verstehe eure blank liegenden Nerven, weil jede Verzögerung eure finanzielle Kalkulation durcheinander bringt. Ok, es gibt Verträge, die wollen wir auch einhalten. Aber es gibt auch namhafte Aussagen, dass ihr als Erbauer des Tunnels die erforderlichen Unterlagen nicht in der notwendigen Qualität eingereicht habt. Ihr solltet doch wissen, dass das deutsche Planungs- und Beteiligungsrecht hohe Anforderungen stellt. Wenn jetzt unsere Behörden nicht sorgfältig arbeiten und eure Unterlagen auf den notwendigen deutschen Standard bringen, gibt es mit Sicherheit Klagen, die zu noch weiteren Verzögerungen führen. Wir sprechen doch jetzt schon von einem Baubeginn frühestens 2020 und einer Eröffnung des Tunnels nicht vor 2028 – dabei sollte er eigentlich schon längst im Bau sein. Wer glaubt, dass ein deutscher Minister daran – oder an der deutschen bürokratischen Gründlichkeit überhaupt – etwas ändern kann, der verkennt die (deutsche) Realität. Danmark er ikke Tyskland. 😉 Lyt og gentag: „1. Deutsche Behörden arbeiten gründlich! 2. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit! 3. Gibt es in unserem Rechtsstaat trotzdem Klagen, wird der Tunnel frühestens 2030 fertig!“
*) Der von mir geschätzte Philosoph Habermas sieht in der „Verblendung“ – kurz gesagt – einen „noch nicht mit Willen und Bewusstsein vollzogenen Prozess“. Der Duden ist in der Definition radikaler und nennt es die „Unfähigkeit zur vernünftigen Überlegung, zur Einsicht“. Ich nenne es simpel „Realitätsferne“.
Die kleine „Meier-Trilogie“: Verblendung – Verständnis – Verdunstung
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Guten Morgen.
Listen an repeat:
1. Deutsche Behörden sind immun gegen Kritik und geben keine Fehler zu, selbst wenn sie welche gemacht haben.
2. Die Bediensteten in den deutschen Behörden sind unbestechlich, manche nehmen noch nicht einmal Vernunft an.
SMS
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Moin, was hast du denn ein Bild von deutschen Behörden? 😉
Grüße von der Ostsee
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Man kann vielleicht unseren Behörden einiges vorwerfen, aber bestimmt nicht, dass sie beliebig auf Zuruf reagieren.
Zum Verbot türkischer Wahlveranstaltungen in Deutschland: Ich verstehe, dass es die häufig geäußerte Meinung gibt, dass die verboten werden sollten. Ich verstehe auch, dass häufig gefordert wird, Migranten sollen das Grundgesetz lesen und sich dazu bekennen.
Ich wünsche mir, dass das nicht nur für migrationswillige Menschen gilt, sondern für alle, auch die, mit einem deutschen Personalausweis. Denn bei so mancher Forderung, auch von Politikern, zumeist aus der dritten oder vierten Reihe, beschleicht mich das Gefühl, dass es dort Defizite gibt. Oder es ist Populismus in Reinkultur, dass etwas verkauft wird, von dem man weiß, dass es so nicht zulässig ist.
Auch die Begründung, dass „die“ das auch so machen, gibt uns als demokratischer Rechtsstaat nicht das Recht, ebenfalls gegen das Recht zu verstoßen. Das muss genau das sein, wo wir uns von den Staaten unterscheiden, in denen die Demokratie und der Rechtsstaat gefährdet sind. Sonst sind wir keinen Deut besser als die, die wir heute häufig und gerne kritisieren.
Albert
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Moin.
Ja. Auf alle Fälle sollten wir uns in Deutschland nicht von Erdogan & Co. provozieren lassen. Zur Beleidigung gehören immer zwei: Einer, der offensichtlich vorsätzlich beleidigt, und der andere, der sich beleidigen lässt. Nein, niemand muss sich beleidigt fühlen, sondern kann zum Ausdruck bringen, für welch Geistes Kind man den anderen hält. Nichts anderes macht unsere Regierung, das ist auch gut so – und dem sollten wir uns alle anschließen.
Mit der Grundgesetzfestigkeit ist es wohl wie mit der Bibelfestigkeit vieler Menschen: Man weiß zwar, dass es die Bücher gibt, aber was genau drin steht, das wissen viele nicht.
Grüße aus Scharbeutz
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