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Die „Vierte Gewalt“

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Inhalt / Seiten

1. Vorwort
2. Einleitung
– „Vierte Gewalt“ – eine Definition
– Was genau sind „Die Medien“
Geschichte
– … der Massenmedien
– … der Pressefreiheit
3. Meinungsjournalismus (Interpretativer Journalismus)
– Framing
– False Balance
4. Verantwortung
– Der Presserat … und die „BILD“
5. Kritik
6. Social Media
7. Medienkompetenz
8. Vertrauen
9. Ein Fazit

Diese Seiten sind gelöscht und warten auf ein Überarbeitung im neuen Meier-Sven-Blog

Das hier ist zunächst (m)ein Sammelsurium zu dem Thema „Vierte Gewalt“.
Die einzelnen Bereiche werden nach und nach mit Inhalt gefüllt.

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Vorwort

Nein, die „Vierte Gewalt“ ist kein Roman von John Grisham oder Tom Clancy. Das ist die informelle Bezeichnung für die vierte Machtsäule in einem demokratischen Staat.

Leser meines Blogs wissen vielleicht, dass ich mich gelegentlich hier medienkritisch äußere. Meines Erachtens jedoch nicht um das Nörgeln willens, sondern stets anlassbezogen. Z. B. wie hier 2016: Eine Lanze für die „Öffentlich-Rechtlichen“

In einer Demokratie ist die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 Grundgesetz)(1) ein in einer Verfassung verbrieftes Menschenrecht, genauer ein Freiheitsrecht (2), und somit grundsätzlich jeglicher Kontrolle entzogen. Eine Zensur darf nicht stattfinden und Grenzen gibt es nur durch strafrechtliche Bestimmungen wie Beleidigungen, übler Nachrede, Aufruf zu Straftaten, usw.. Damit obliegt den Medien eine immense Verantwortung – der sie nicht immer gerecht werden – und umso wichtiger ist, sich gegenseitig auf die Finger zu schauen.

(1) Artikel 5 GG – Gesetze im Internet
(2) Freiheitsrechte – Wikipedia

weiter -> Einleitung

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7. Februar 2022 / zuletzt geändert am 02. Oktober 2022
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